Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ läuft an
Frist: 15. Januar 2026
Der Bund startet das neue Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit 333 Millionen Euro für 2025/26. Gefördert werden Sanierungen und Modernisierungen von Sporthallen (mindestens Energieeffizienzgebäude-Stufe 85), Freibädern, Sportplätzen und zugehöriger Infrastruktur – mit Zuschüssen von 250.000 Euro bis 8 Mio. Euro je Projekt. Der Bund übernimmt bis zu 45 Prozent der Kosten (in finanzschwachen Kommunen bis zu 75 Prozent). Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent. Eine Kombination mit Drittmitteln ist mit Ausnahme u. a. der BEG-Förderungen möglich. Kommunen können die Fördermittel auch an Sportvereine weiterleiten. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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