Städtebauförderung 2027 – Anträge können bis 30. Oktober gestellt werden
Die Städtebauförderung wird auch 2027 von Bund und Ländern fortgesetzt. Städte und Gemeinden im Land Brandenburg können somit erneut Fördermittel aus den drei Förderprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beantragen. Es können sowohl Kommunen als auch gemeindliche interkommunale Kooperationen gefördert werden. Anträge für neue Fördergebiete (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) sowie Folgeanträge für bereits laufende Vorhaben können bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht werden. Mit der Städtebauförderung unterstützen Bund und Land die Kommunen dabei, ihre Innenstädte und Quartiere nachhaltig weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu gestalten. Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt Nr. 30 vom 5. August 2026 veröffentlicht.
Bauminister Robert Crumbach: „Unsere Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen Menschen leben, arbeiten und Gemeinschaft erfahren. Mit der Städtebauförderung geben wir den Kommunen ein starkes Instrument an die Hand, um Innenstädte zu beleben, Quartiere weiterzuentwickeln und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Wir wollen Brandenburgs Städte und Gemeinden als attraktive, lebenswerte und zukunftsfähige Räume erhalten und stärken. Entscheidend ist dabei, dass die Menschen vor Ort in die Entwicklung ihrer Kommunen einbezogen werden.“
Seit 35 Jahren leistet die Städtebauförderung in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zum Abbau städtebaulicher Missstände und zur Weiterentwicklung gewachsener Strukturen. Sie unterstützt eine nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen. Bisher wurden rund vier Milliarden Euro von Bund und Land eingesetzt. Die Kommunen ergänzen die Förderung mit ihren Eigenmitteln. Damit wurde das bauliche Erbe bewahrt und weiterentwickelt, in benachteiligten Stadtquartieren konnte der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.
Die Städtebauförderung setzt auf eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung. Grundlage sind umfassende integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK), die gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Daraus werden konkrete städtebauliche Zielplanungen für die jeweiligen Fördergebiete abgeleitet. Dabei spielen insbesondere Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, nachhaltige Mobilität sowie Ressourcenschonung eine zentrale Rolle.
Drei Bund-Länder-Programme unterstützen unterschiedliche Herausforderungen:
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“
Das Programm unterstützt insbesondere die Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten, historischen Altstädten und Stadtteilzentren. Ziel ist es, Zentren als attraktive und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterzuentwickeln. Das Programm soll helfen, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Mit dem Programm werden Quartiere mit besonderen Entwicklungsbedarfen unterstützt. Im Mittelpunkt stehen das soziale Miteinander, bessere Lebensbedingungen, Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement. Auch Themen wie Generationengerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit und Sicherheit im Quartier können berücksichtigt werden. Damit soll unter anderem ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden.
Das Programm richtet sich an Städte und Gemeinden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen – etwa durch demografische Veränderungen, wirtschaftlichen Wandel, Leerstände oder Funktionsverluste. Ziel ist die Entwicklung lebenswerter und nachhaltiger Quartiere. Es gibt vier Teilprogramme: Aufwertung; Rückbau; Sicherung, Sanierung und Erwerb; Rückführung städtischer Infrastruktur.
Klimaschutz und Innenentwicklung als zentrale Schwerpunkte
Ein besonderer Schwerpunkt der Städtebauförderung liegt auf einer klimaangepassten und ressourcenschonenden Entwicklung. Klimaschutz, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die Verbesserung grüner und blauer Infrastruktur (beispielsweise Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Erweiterung von Grün- und Freiräumen, Begrünung von Bauwerks- und Verkehrsflächen, Annährung an naturnahen Wasserhaushalt) sollen künftig noch stärker berücksichtigt werden. Auch die Verbesserung der innerstädtischen Mobilität und der Einsatz digitaler Technologien gehören zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Förderung. Die Städtebauförderung folgt dabei dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Damit sollen insbesondere die Nachverdichtung, die Revitalisierung von Brachflächen und die Stärkung lebendiger Stadtkerne und Quartiere unterstützt werden.
Fördermittel für kommunale Zukunftsaufgaben
Die Fördermittel werden grundsätzlich als Drittelförderung von Bund, Land und Kommune bereitgestellt. In bestimmten Fällen sind abweichende Förderquoten möglich. Für die Sicherung von Altbauten oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden können bis zu 90 Prozent der Kosten aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden.
Interkommunale Kooperation (IKK)
Die Förderung von IKK richtet sich überwiegend an Zentrale Orte gemäß Landesentwicklungsplan (LEP HR) als Leadpartner und an Gemeinden in deren Verflechtungsbereich. Im Einzelfall ist auch eine Kooperation mit einem grundfunktionalen Schwerpunktort als Leadpartner möglich oder in Form einer Zusammenarbeit eines zentralen Ortes mit seinen Ortsteilen.
Die Förderung von IKK ist schwerpunktmäßig für Vorhaben vorgesehen, die der Daseinsvorsorge dienen. Dazu zählen insbesondere all jene Infrastrukturen, die übergemeindliche Bedeutung haben, an deren nachhaltiger Angebotssicherung ein besonderes öffentliches Interesse aller teilnehmenden Kommunen besteht. Förderfähige Investitionsvorhaben sind dabei beispielsweise Bürgerhäuser, soziale Treffpunkte, Kultureinrichtungen, Gebäude für öffentliche Nutzungen, Grünflächen und Parks, Plätze, Freiflächen und Erschließungsanlagen, aber auch die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden sowie Ordnungsmaßnahmen.
Voraussetzung ist eine abgestimmte Zielplanung (Eckpunktepapiers EPP). Die Investitionsvorhaben sowie die vorbereitenden Planungen, Untersuchungen und Konzepte können im Einzelfall mit bis zu 90 Prozent Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.
Antragstellung bis 30. Oktober 2026
Interessierte Kommunen können Anträge über das Online-Portal des Landes einreichen. Für Erstanträge sind unter anderem ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) sowie ein Eckpunktepapier mit Darstellung der städtebaulichen Herausforderungen und geplanten Vorhaben erforderlich. Für Folgeanträge sind unter anderem Angaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Finanzierungsübersichten sowie Vorhabenlisten vorzulegen.
Die Informationen zur Städtebauförderung 2027 finden Sie auch auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/
Seit 35 Jahren fördern wir in Brandenburg den Städtebau. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Link:
Bild zur Meldung: Städtebauförderung 2027 – Anträge können bis 30. Oktober gestellt werden