Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge"

Sehr geehrte Damen und Herren,

das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur ist gestartet. Nachdem die EU-Kommission das „Bundesprogramm Ladeinfrastrktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI am 15.02.2017 genehmigte, können ab dem 1. März 2017 Förderanträge für die Errichtung von Ladeinfrastruktur gestellt werden. Erklärtes Ziel der Fördermaßnahme ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Lädesäulen.

Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Um die Förderung zu erhalten, sind insbesondere die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie sowie die Steckerstandards gem. § 3 der Ladesäulenverordnung einzuhalten. Ferner muss der Zugang zur Ladesäule grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche für die Öffentlichkeit ermöglicht werden. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen.

Über das Förderprogramm mit der Laufzeit bis 2020 können öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des erforderlichen Netzanschlusses und der Montage gefördert werden.
Neben dem Aufbau neuer Standorte kann auch die Überarbeitung bestehender Ladeinfrastruktur (Aufrüstung, Ersatzbeschaffung, Ertüchtigung Netzanschluss) beantragt werden.

Bitte prüfen Sie die Richtlinie und nutzen Sie die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur auszubauen. Auch für Hoteliers, Gastronomen, Tankstellenbetreiber könnte dieses Programm interessant sein.

WICHTIG: Die Fördermittel werden im Rahmen des ersten Förderaufrufs nach dem „Windhundprinzip“ vergeben und es werden eine festgelegte Anzahl an Landesäulen im Land Brandenburg genehmigt.