Erinnerung 2. Aufruf KLI

05. 10. 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Lokale Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. unterstützt erneut die Vorhaben von kleinen lokalen Initiativen unter der Förderrichtlinie LEADER. Dazu läuft aktuell die zweite Auswahlrunde. Kleinprojektträger können noch bis zum 19. Oktober 2018 hierzu Projekte einreichen.

Gefördert wird das Engagement lokaler Akteure durch Unterstützung von investiven Einzelprojekten. Die inhaltliche Ausrichtung muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Förderung kann je Projekt bis max. 5.000,- Euro bei einem Fördersatz von 80% betragen. Erforderliche Eigenmittel sind als bare Mittel zu erbringen. Natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts können aber den erforderlichen Eigenanteil als unbare Eigenleistungen erbringen, sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind. Pro Jahr werden dafür 50.000,- Euro bereitgestellt. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die Lokale Aktionsgruppe.

Förderfähig sind Kosten für Leistungen von Fremdfirmen, Beschaffung von Materialien, Technik u.ä. und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bei investiven Vorhaben. Interessenten sind aufgefordert bis spätestens 19. Oktober 2018 ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bei der Geschäftsstelle der LAG in Lauchhammer einzureichen. Alle dafür erforderlichen Informationen und Dokumente finden Sie im Anhang der Mail.

Als Beispiel, was gefördert werden kann, finden Sie unter folgendem LINK das Ergebnis des ersten Aufrufes:
http://www.energieregion-seenland.de/_download/_pdf_/Auswertung_kleine_Lokale%20Initiativen.pdf

Für Fragen und Beratungen wenden Sie sich bitte an Herrn Richter/Regionalmanagement