Vergaberecht? Lassen Sie sich beraten!

08. 11. 2018

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Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) können Vorhaben gefördert werden, die den Zielen des EU Fonds ELER entsprechen. Wichtige Ziele sind z.B.: Menschen in der Region zu halten, deren Lebensbedingungen zu verbessern und insbesondere auch Unternehmer aus Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen bei neuen Investitionen in ländlichen Gebieten zu unterstützen. Viele erfolgreiche Projekte im ganzen Land Brandenburg zeigen, dass eine Idee über einen Antrag in einem Vorhaben münden kann. Dabei ist es nicht ganz einfach einen solchen Antrag zu stellen, aber absolut machbar. In der vergangenen Förderperiode haben dies 22.000 erfolgreiche Förderprojekte gezeigt!

 

Wie sieht es nun mit einem wichtigen Zwischenschritt – der Durchführung der Vergabe – aus, wenn man den Bewilligungsbescheid, also die Zusage für eine Förderung erhalten hat? Was genau beinhaltet das Vergaberecht, wie sehen die Vergabegrundsätze aus? Ist man öffentlicher oder privater Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts? Welche Verfahrensarten sind anzuwenden, wie sieht eine korrekte Bekanntmachung einer Ausschreibung aus und wie verhält es sich mit der Auftragsvergabe? Welche Formulare müssen verwendet werden? usw. usw.

 

Für all diese Fragen steht ein LEITFADEN für VERGABE (> Download) zur Verfügung. Hier wird erklärt was zu tun ist. Im August 2018 wurde der Leitfaden aktualisiert und nutzerfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus wurden die notwendigen Formblätter überarbeitet, um den Begünstigten die Dokumentation des Vergabeverfahrens zu erleichtern. Diese stehen zum Download unter www.eler.brandenburg.de > Beratungsstellen zur Verfügung.

 

Gleichwohl verbleiben trotzdem oft Fragen, mit denen man nicht alleine fertig wird. Dafür steht eine Beratungsstelle für Vergaberecht für Begünstigte im Rahmen von ELER-Förderprojekten bereit. Hier beantworten Vergaberechtsspezialisten im Rahmen einer Erstberatung Ihre Fragen.

 

Wie und Was wird beraten?

 

Sie können telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Beratungsstelle für Vergabe aufnehmen. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle finden Sie unter www.eler.brandenburg.de > Beratungsstellen. In einer Erstberatung wird eine Einschätzung zum Problem vorgenommen und es werden Handlungsalternativen aufgezeigt. Wenn im Einzelfall notwendig, werden elektronisch übersandte Unterlagen gesichtet.

 

Zur Beratung zählen keine gutachterlichen Stellungnahmen oder umfängliche Korrekturen von Vergabeunterlagen sowie die eigentliche Durchführung der Vergabe – allerdings zeigen die bisherigen Erfahrung der Beratungsstelle, dass dies auch nur selten notwendig ist.

 

Monatlich werden etwa 20 Beratungen durchgeführt. Hauptsächlich drehen sich die Fragen um Themen wie die Wahl der richtigen Verfahrensart, der Umgang mit den Freigrenzen und den Schwellenwerten, aber auch wie man mit der Pflicht, Transparenz herzustellen umgehen soll. Sehenswert hierzu ist auch der Film „Keine Angst vor der Vergabe – so geht´s“ (> Film ansehen)

 

Fragen per Telefon werden sofort beantwortet. Anfragen per E-Mail werden sehr zeitnah bearbeitet. Die Beratung ist für Begünstigte des EU-Fonds ELER kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt aus der Technischen Hilfe.

 

Die Kontaktdaten finden Sie unter www.eler.brandenurg.de > Beratungsstellen