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Neue Regelung in Kraft gesetzt: Für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig

20. 11. 2018

Wichtigstes Förderinstrument im Agrar- und Umweltbereich ist der EU-Agrarfonds ELER. Zu den ELER-Programmen, die in Brandenburg angeboten werden, gehören insbesondere die Förderrichtlinien im Bereich der Ländlichen Entwicklung. Für Investitionsvorhaben, die über den ELER gefördert werden, können ab sofort auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet.

 

Für die Förderrichtlinien:

  • Ländliche Berufsbildung

  • EIP

  • Zusammenarbeit landtouristischer Angebote

  • Zusammenarbeit Nachhaltigkeit und AUKM

  • Einzelbetriebliche Förderung einschließlich Diversifizierung

  • Verbesserung Hochwasserschutz

  • Landschaftswasserhaushalt / Gewässersanierung

  • Verbesserung des natürlichen Erbes

  • Forst (inkl. Forstliche Beratung)

  • LEADER

wird unter dem jeweiligen Richtlinienpunkt: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ bei der Bemessung folgende Ergänzung aufgenommen:

 

„Für investive Vorhaben sind Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig.“

 

Die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig.

 

Der Erlass gilt nicht rückwirkend.

 

Dr. Jens-Uwe Schade

Pressesprecher

 

Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

Internationale Kooperation

 

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

 

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