Förderaufrufe für „Demokratie leben!“

02. 05. 2019

Im Januar 2020 beginnt die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In Vorbereitung auf die in Kürze startenden Interessenbekundungsverfahren, in denen für eine Förderung geeignete Projekte und Träger ausgewählt werden sollen, wurden heute die Förderaufrufe veröffentlicht.

 

Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode. „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.

Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche:
 

Kommune

Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“

Land

Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung

 Bund

Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene

Modellprojekte   

Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern

  • Demokratieförderung,

  • Vielfaltgestaltung und

  • Extremismusprävention.

Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfelder auf.

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