Stellungnahmen für GAK-Projektideen 2020

03. 07. 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Sie wissen, ist es seit Ende 2018 möglich, GAK-Projektideen über das LEADER-Förderprogramm direkt bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen, ohne vorher das reguläre Projektbewertungsverfahren der LAG durchlaufen zu müssen. Dazu wurde der neue Richtlinienpunkt „E“ eingeführt. Anträge für mögliche GAK-Vorhaben, die im Jahr 2020 zur Umsetzung geplant sind, können bis zum 31. Juli diesen Jahres direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um umsetzungs- bzw. bewilligungsreife Projekte handeln sollte (z.B. Baugenehmigung vorliegend).

 

Für die Antragstellung der GAK-Projekte gibt es ein gesondertes Antragsformular. Alle relevanten Informationen finden Sie auf unserer Website

 

Von der LAG ist für diese Projekte jedoch auch eine Stellungnahme des LAG-Vorstandes einzuholen. Für die nächste Sitzung des Vorstandes am 16.07.2019 haben wir die Abstimmung der GAK-Projekte auf die Tagesordnung gesetzt. Ich möchte Sie hiermit bitten, sollte dies noch nicht geschehen sein, uns Ihre für 2020 geplanten GAK-Maßnahmen zu melden, damit wir fristgerecht eine Stellungnahme vorbereiten können.

 

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