Änderung der LEADER-Richtlinie

10. 01. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass zum 1. Januar 2020 eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt ist. Die konsolidierte Fassung der Richtlinie finden Sie hier.

 

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Agrarministerien der Bundesländer haben am 30. Juli 2019 beschlossen, den Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um die Förderung finanzschwacher Gemeinden zu ergänzen. Bei Vorhaben finanzschwacher Gemeinden betragen die Fördersätze bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Gemeinden sollen damit Investitionen insbesondere in eine erreichbare Grundversorgung, in attraktive und lebenswerte Orte sowie in die Beseitigung von Gebäudeleerständen ermöglicht werden. Um diesem Anliegen im Land Brandenburg Rechnung zu tragen, werden die Bestimmungen in Teil II Buchstabe E der o.g. Richtlinie - Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan - ergänzt.

 

Als finanzschwach im Sinne dieser Richtlinie gelten Gemeinden, die sich in einer Haushaltsnotlage im Sinne des § 16 des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (BbgFAG) befinden oder die einer mindestens zweijährigen gesetzlichen Haushaltssicherungspflicht unterliegen. Das Vorliegen einer Haushaltsnotlage und die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) ist von der zuständigen Kommunalaufsicht zu bestätigen.

 

Zu beachten ist auch, dass der Fristtermin für die Beantragung von GAK-Vorhaben (bislang 31. Juli des Vorjahres) beim LELF, ersatzlos gestrichen wurde. Mit Antragstellung ist auch eine Stellungnahme der jeweiligen LAG vorzulegen.

 

Weitere Regelungen betreffen Klarstellungen zur Anwendung des EU-Beihilferechts sowie Änderungen im Antragsverfahren. Den kompletten Änderungserlass können Sie hier einsehen.  

 

Michael Franke

Regionalmanager LEADER

 

Bild zur Meldung: LEADER