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Bundesregierung stellt Regionalförderung zum 1. Januar 2020 neu auf

03. 02. 2020

Zum 1. Januar 2020 tritt das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Die Bundesregierung stellt damit die Regionalförderung neu auf und bündelt sie erstmals unter einem Dach. 

 

 

Das neue gesamtdeutsche Fördersystem umfasst insgesamt 22 Bundesprogramme aus sechs Bundesministerien. Gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte. Zielregionen sind neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. 

 

Nicht abgerufene Fördermittel aus der GRW werden in einem Ideenwettbewerb für neue Impulse in den strukturschwachen Regionen vergeben. Der erste Wettbewerbsaufruf ist für den Spätherbst 2020 geplant. 

 

Weitere Informationen zum gesamtdeutschen Fördersystem und zur GRW finden Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Bundesregierung stellt Regionalförderung zum 1. Januar 2020 neu auf

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