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häufige Fragen zu Corona und Leader

03. 04. 2020

Verlängern sich Antworten im Zusammenhang mit der Umsetzung der LEADER-Richtlinie die Bearbeitungszeiten für bestehende Anträge, Mittelabrufe oder Verwendungsnachweise?

Die Bewilligungsbehörde, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), hat die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und seine Funktionsfähigkeit zu erhalten. Die Bearbeitungen der Förderanträge, Zahlungsanträge und Verwendungsnachweise werden sich dadurch voraussichtlich verlängern. Die Erreichbarkeit der Dienststellen per Telefon und E- Mail bleibt gewährleistet.

Können Verpflichtungen für bestehende Förderungen, zum Beispiel die Einhaltung von Bindefristen oder das Einreichen von Dokumenten, ausgesetzt werden?

Jeder Einzelfall wird geprüft. Setzen Sie sich bitte bei Fragen diesbezüglich zeitnah mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beziehungsweise der Regionalteamleiterin an den Standorten des LELF in Verbindung.

Kann die Umsetzung von Vorhaben ausgesetzt beziehungsweise auf einzelne Bestandteile des Vorhabens verzichtet werden?

Die Corona-Epidemie und auch die Maßnahmen, die sie eindämmen sollen, lassen erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung von geförderten Projekten erwarten. Sie als Zuwendungsempfänger müssen gegebenenfalls Entscheidungen zu notwendigen Umschichtungen, Reduzierungen oder auch Streichungen von Vorhabenbestandteilen treffen. Die Gesundheit der Menschen steht an erster Stelle. Die erforderlichen Anpassungen können aber die Zielerreichung der bewilligten Förderungen beeinträchtigen.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das LELF, um Ihre begründeten Entscheidungen zur angepassten Maßnahmendurchführung mitzuteilen und die weiteren Schritte zu beraten.

Was muss ich als Anbieter von Landurlaub in Brandenburg beachten?

Landurlaub unterliegt den Regeln des Hotelgewerbes. Rechnen Sie wegen der Corona-Maßnahmen mit starken Einschränkungen. Die Übernachtungsangebote in Brandenburg dürfen bis auf Weiteres nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Hilfreiche Informationen finden Sie unter

Deutscher Tourismusverband

Tourismusnetzwerk Brandenburg (Aktuelle Nachrichten)

Tourismusnetzwerk Brandenburg (Häufig gestellte Fragen)

 

 

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