Unterstützung der Sportvereine auch in der Corona-Krise

04. 05. 2020

Rettungsschirm des Landes Brandenburg

 

 

 

für satzungsgemäße und gemeinnützige Tätigkeit

 

Sportvereine des Landes Brandenburg, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten und in ihrer Existenz bedroht sind, können hier Soforthilfe beantragen. Die Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten für den Notbetrieb des Vereins nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen ergibt (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld). Als Notbetrieb ist der vom regulären Betrieb abweichende und in der Regel auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb zu verstehen. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle im Rahmen des Notbetriebs erforderlichen Kosten und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten auf Basis des Monats der Antragstellung anzugeben.

 

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