neue Corona-Landesverordnung

11. 05. 2020

Hier finden Sie die aktuelle COVID-19-Verordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz welche am 9. Mai 2020 in Kraft tritt und vorbehaltlich bis 5. Juni 2020 gilt.

 

Spielplätze werden geöffnet, Erleichterungen für Gastronomie und Tourismus - Kontaktbeschränkungen gelockert

In Brandenburg werden die Corona-Beschränkungen weiter schrittweise gelockert. Die Landesregierung hat dafür heute die neue Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, das die Lungenerkrankung COVID-19 auslöst, beschlossen. So sind ab Samstag (09.05.) Spielplätze wieder offen und mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten können sich treffen. Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und in Kosmetikstudios können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden. Ab Freitag (15.05.) können Gaststätten unter Auflagen öffnen. Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder Gäste beherbergen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben bis zum 31. August verboten. Zugleich wurde die Quarantäneverordnung zur Ein-und Ausreise bis zum 5. Juni verlängert.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss werden Vereinbarungen auf Landesebene rechtlich umgesetzt, die am Mittwoch im Grundsatz zwischen Bundesregierung und Ländern vereinbart wurden. Den Rahmen für die heute beschlossene neue Rechtsverordnung hatten Ministerpräsident Dietmar Woidke, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher bereits am Mittwochabend mitgeteilt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurden Veränderungen bereits am Dienstagabend und erneut heute besprochen.

 

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