vorzeitiger Maßnahmebeginn ab sofort möglich

12. 05. 2020

Antragsteller von LEADER-Maßnahmen, die einen Antrag nach Punkt "D" der Richtlinie im LELF eingereicht und noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen ab sofort mit der Umsetzung ihrer Maßnahmen beginnen. 

 

Antragsteller von GAK-Maßnahmen aus dem Bereich "E" der Richtlinie können einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Das LELF wird nach Kassenlage darüber entscheiden. 

 

Bitte beachten Sie dazu das unten beigefügte Schreiben des MLUK.

 

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