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Zwei Jahre „Übergangsregelung“ für EU-Agrarpolitik?

15. 05. 2020

Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat ein Verhandlungsmandat für bevorstehende Gespräche mit den nationalen Ministerinnen und Ministern gebilligt. Darin wird eine Übergangsperiode von bis zu zwei Jahren vorgeschlagen; die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) könnte also bis 2023 zurückgestellt werden. 

 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützen demnach grundsätzlich eine einjährige Laufzeit für eine solche „Übergangs-GAP“, wie sie auch die Europäische Kommission befürwortet hat. Sie schlagen aber auch eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr vor, die in dem (sehr wahrscheinlichen) Fall ausgelöst wird, dass weder der langfristige Haushalt des Blocks (MFR) noch die neuen GAP-Regelungen ab 2021 vor dem kommenden Oktober vereinbart werden können. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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