Übergangsregelung der GAP

06. 07. 2020

Vorläufige Einigung im Trilog der EU-Gremien

 

 


Das EU-Parlament und der europäische Rat haben sich auf eine zweijährige Übergangsregelung für die neue Förderphase der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Die Zustimmung der Kommission steht noch aus. In der Übergangszeit gelten die bisherigen GAP-Regelungen weiter. Bei der zweijährigen Regelung würde die neue Phase 2023 anlaufen.

 

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