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Richtlinie des BMU zur Umsetzung von kommunalen Modellvorhaben in Braunkohlerevieren

12. 11. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie heute auf die o.g. Richtlinie des BMU zur Umsetzung von kommunalen Modellvorhaben in Braunkohlerevieren aufmerksam machen. Näheres erfahren Sie hier.

 

Von besonderem Interesse für Ihre Regionen sind m.E. investive Vorhaben gem. Nr. 2.3 der Richtlinie, insbesondere

  • Investitionen für nachhaltige, biodiversitätsfördernde Frei- und Grünflächen, Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung,

  • Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen,

  • vollständige bzw. Teilentsiegelung brachgefallener Anlagen/Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen,

  • Investitionen zur naturnahen Gestaltung oder Renaturierung von Flächen, kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer,

  • Investitionen, die zur Schaffung oder maßgeblichen Steigerung von Biodiversität beitragen und einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie umweltfreundlicher und nachhaltiger Freizeit- und Erholungsnutzungen für die ortsansässige Bevölkerung dienen,

  • außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung.

 

Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben - bei finanzschwachen Kommunen sogar 90 Prozent.

 

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2024 – es ist also genügend Zeit vorhanden, Projekte zu entwickeln und ggfs. Anträge auf Förderung zu stellen.

 

Bild zur Meldung: Richtlinie des BMU zur Umsetzung von kommunalen Modellvorhaben in Braunkohlerevieren

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