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Gleichwertige Lebensverhältnisse maßgebliches Ziel – Anträge für Ländliche Entwicklung ab 1. Januar wieder möglich

22. 12. 2020

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ein herausragendes Anliegen in der Politik für den ländlichen Raum. Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Vorhaben zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage musste Anfang Juni ein Antragstopp ausgerufen werden.


„Über die GAK und den Sonderrahmenplan können wir ergänzend zur ELER-Förderung weiter Vorhaben in unseren Dörfern unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Realisierung des Koalitionsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Lande geleistet", so Minister Axel Vogel.


Anträge können im Zeitraum ab Januar bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Grundlage der Bewilligung ist eine Auswahl der Vorhaben nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.


Neben der Nutzung der EU-Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden im Rahmen von LEADER gezielt Mittel des Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und des GAK-Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ eingesetzt. Dem Land Brandenburg stehen dafür jährlich rund 28 Millionen Euro (davon 16,9 Millionen Euro Bundesmittel) zur Verfügung.


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums.

 

Projektauswahlkriterien

 

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