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Änderung der Richtlinie

05. 01. 2021

Anträge für Ländliche Entwicklung ab 1. Januar 2021 wieder möglich

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat die Richtlinie LEADER hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)  und dem Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ angepasst. Mit der zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Fördermittelanträge (Richtlinienpunkt E) gestellt werden, die aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden.

 

Mit der inhaltlichen Änderungen wurde ebenso das Antragsverfahren für GAK angepasst und verändert. Zukünftig können Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde gestellt werden. Im Land Brandenburg stehen dafür jährlich rund 28 Millionen Euro (davon 16,9 Millionen Euro Bundesmittel) zur Verfügung.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.

 

Die geänderte Richtlinie und Projektauswahlkriterien finden sie auf dem Internetseiten des Ministeriums. Link

 

Quelle: PM des Ministeriums für Landwirtschatft, Umwelt und Klimaschutz

 

Bild zur Meldung: Änderung der Richtlinie

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