Erinnerung: GAK-Anträge für Ländliche Entwicklung wieder möglich

02. 02. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat die Richtlinie LEADER hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)  und dem Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ angepasst. Mit der zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Fördermittelanträge (Richtlinienpunkt E) gestellt werden, die aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden.

 

Für wen? 

Kommunen, Gemeindeverbände, Kleinstunternehmen, gemeinnützige Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen

 

Art und Höhe der Förderung?

…variiert je nach Antragsteller bzw. Fördergegenstand. Gefördert werden Vorhaben, die zur Sicherung und Verbesserung der Lebensperspektiven im Ländlichen Raum beitragen; insbesondere Vorhaben zur Grundversorgung, Basisdienstleistungen oder Maßnahmen zur Dorfentwicklung. 

Für Vorhaben von finanzschwachen Gemeinden beträgt die Höhe der Zuwendung bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 800.000 Euro. Weitere Details finden Sie in der Richtlinie unter Punkt E.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier. Direkt zum Antrag geht es hier lang. Die Anlage zum Förderantrag gibt’s hier.

 

Mit der inhaltlichen Änderungen wurde ebenso das Antragsverfahren für GAK angepasst und verändert. Anträge müssen bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde gestellt werden. Im Land Brandenburg stehen dafür jährlich rund 30 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.

Für die Antragstellung ist ebenfalls eine Stellungnahme der jeweiligen LAG notwendig. Um diese rechtzeitig zu erhalten, schicken Sie dem LEADER-Regionalmanagement bitte bis zum 14.03.2021 die Projektbeschreibung bzw. - falls bereits vorhanden - der GAK-Förderantrag.

 

Die geänderte Richtlinie und Projektauswahlkriterien finden sie auf dem Internetseiten des Ministeriums. Link

 

Quelle: PM des Ministeriums für Landwirtschatft, Umwelt und Klimaschutz

 

 

Michael Franke

Regionalmanagement 

 

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