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Land fördert kommunale Planungen - Antragsfrist bis zum 30.04.2021 verlängert

22. 03. 2021

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppen und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Aber auch der Ausbau erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk braucht planungsrechtliche Grundlagen. Wir haben im Koalitionsvertrag mit dem Ziel einer effizienteren Nutzung von Flächen in Brandenburg eine Förderung vereinbart und schaffen nun die Voraussetzung dafür. Kommunen können ab sofort Anträge stellen.“

 

Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Ohne kommunale Bauleitplanung müssen die fach- und bauplanungsrechtlichen Belange bei jedem Vorhaben im entsprechenden Genehmigungsverfahren gesondert einzelfallbezogen geprüft werden. Dies führt nicht nur zu einer hohen Belastung der Zulassungsbehörden, sondern auch zu längeren Verfahren. Darüber hinaus ist es ein wesentliches Ziel der neuen Förderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken. Es geht auch um Stärkung interkommunaler Kooperationen beispielsweise auf Entwicklungsachsen und im Umfeld großer Gewerbeansiedlungen wie dem Flughafenumfeld oder des Neubaus der Tesla-Fabrik.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) tritt am 27.01.2021 in Kraft.

 

Was wird gefördert?

  • Flächennutzungsplanung

  • Bebauungspläne

  • planerische Maßnahmen der Landesentwicklung

  • Projektkoordination und Projektmanagement von Planungsprozessen

 

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Träger der kommunalen Planungshoheit (u.a. Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände)

 

Wie viel wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Richtlinie wird im Amtsblatt Nr. 03 vom 27.01.2021 für Brandenburg veröffentlicht.

Anträge sind beim
Landesamt für Bauen und Verkehr,
Dezernat 32,
Gulbener Straße 24,
03046 Cottbus

einzureichen. Abweichend von der Richtlinie wurde die Antragsfrist in Abstimmung mit dem LBV aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.04.2021 verlängert. Die Formblätter werden voraussichtlich ab dem 27.01.21 im Internet unter folgendem Link abrufbar sein:

https://lbv.brandenburg.de/5233.htm

 

Weitere Informationen

 

Bild zur Meldung: Land fördert kommunale Planungen - Antragsfrist bis zum 30.04.2021 verlängert

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