Brandenburg erhält 30 Millionen Euro Bundesmittel für Radverkehrsprogramm „Stadt und Land“

12. 04. 2021

Aus dem neuen „Sonderprogramm Stadt und Land“ des Bundes stehen Brandenburg nun rund 30 Millionen Euro bis Ende 2023 zur Verfügung. Die Fördergelder sollen in kommunale Projekte für den Ausbau der Radinfrastruktur fließen und können ab sofort beantragt werden.

 

 

Verkehrsminister Guido Beermann: „Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiger Baustein, um die Mobilitätswende in Brandenburg voranzutreiben. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem neuen Bundesprogramm können wir deshalb als MIL in diesem Jahr mehr als 30 Millionen Euro für den Radverkehr zur Verfügung stellen und damit verstärkt in Radverkehrsprojekte im kommunalen Bereich investieren. Mit einer Kofinanzierung durch Landesmittel haben wir ein attraktives Förderpaket geschnürt. Jetzt ist es an den Kommunen, ihre Chance zu nutzen, Projektideen zusammenzutragen und sich für eine Förderung zu bewerben. Mein Ministerium mit den Bewilligungsbehörden Landesbetrieb Straßenwesen und Landesamt für Bauen und Verkehr stehen bereit, um sie bei der Umsetzung zu unterstützen. So kommen wir unserem gemeinsamen Ziel – das Radfahren in städtischen als auch ländlichen Räumen sicherer und attraktiver zu machen – wieder ein Stück näher.“

 

Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund Finanzhilfen in Höhe von 657 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Davon erhält das Land Brandenburg bis Ende 2023 rund 30 Millionen Euro.

 

Für die Umsetzung wurden verschiedene Richtlinien entsprechend angepasst. Mit der aktuellen Richtlinie Kommunaler Straßenbau (KStB) werden folgende Vorhaben durch den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) gefördert: 

  • Radwege (inkl. Planung, Grunderwerb)

  • Radfahr- und Schutzstreifen

  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen

  • Radwegebrücken und -unterführungen

  • Umbau von Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien

  • Wegweisung, Beleuchtungsanlagen

  • Optimierung des Radverkehrs beispielsweise durch Koordinierung von Lichtsignalanlagen

  • Erstellung von Radverkehrskonzepten.

 

Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser werden auch weiterhin über die Richtlinie ÖPNV-Invest durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gefördert. Der Regelfördersatz von 75 Prozent beziehungsweise 80 Prozent bei Projekten, die bis Ende 31.12.2021 bewilligt wurden, wird um zusätzliche fünf Prozent mit Landesmitteln aufgestockt. Finanzschwache Kommunen und strukturschwache Regionen nach dem Strukturstärkungsgesetz erhalten einen Fördersatz von 90 Prozent.

 

Das Bundesprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität, vor allem auch im ländlichen Raum beitragen. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen sollen gestärkt werden. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

 

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