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Förderfrist 01.05.2021 für die Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und „Aktion Gesunde Umwelt“

14. 04. 2021

 

 

 

Liebe Aktive der nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung im Land Brandenburg,

 

Am 01.05.2021 ist die zweite Förderfrist für die Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und die „Aktion Gesunde Umwelt“ in diesem Jahr.

Ob das Gestalten eines Erlebnisgartens durch Upcycling, offene Fahrradwerkstätten, (online) Konferenzen zu Themen wie  nachhaltige Mobilität oder Streuobstwiesen oder andere Projekte zu den diesjährigen Schwerpunktthemen wie Klimaschutz, Foodsharing, naturnahe kommunale Grünflächen oder regionale Wertschöpfungsketten - viele tolle Ideen haben uns seit Anfang des Jahres bereits erreicht. 

Doch der Fördertopf, den das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz aus Lottomittel zur Verfügung stellt ist noch nicht ganz ausgeschöpft. Wenn Sie kreative Projektideen für Ihren Verein, Kommune oder Region im Hinterkopf haben, reichen Sie doch einfach bis zum 01.05.2021 unter   Ihren Antrag digital ein. Die entsprechende Vorlage und weitere Details finden Sie auf: http://aktion-brandenburg.de/unterlagen. Eine weitere Förderfrist wird es in diesem Jahr eventuell nicht mehr geben, da aufgrund der sehr hohen Zahl an Projektanträgen die Mittel für das Jahr 2021 nach dieser Frist voraussichtlich ausgeschöpft sein werden.

 

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

das Aktion Brandenburg Team von agrathaer

i.A. Annika Frühbeißer

 

Bild zur Meldung: Förderfrist 01.05.2021 für die Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und „Aktion Gesunde Umwelt“

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