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Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

03. 05. 2021

Der Bundesmusikerverband vergibt im Rahmen des Programms "Impuls" Fördergelder für Chöre und Orchester in ländlichen Gegenden. Antragszeitraum: 1. bis 31. Mai 2021.

 

 

 

 

Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen für den zeitnahen Neustart nach der Corona-Pandemie ermöglichen. Sie sollen durch das Förderprogramm zur schnellen Wiederaufnahme der Proben und Konzerte befähigt werden und Unterstützung bei der Gewinnung von Mitgliedern und der Digitalisierung erhalten.

Die Förderung wird aus dem Bundesprogramm "Neustart Kultur" finanziert und umfasst insgesamt 10 Millionen Euro.

Förderfähig sind etwa Honorare, Sachausgaben und Weiterbildungen. In drei Modulen können Maßnahmen in Höhe von 2.500 bis 15.000 Euro gefördert werden:

  • Modul A: Kreativer Neustart, z. B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen 

  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z. B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität 

  • Modul C: Strukturstärkung, z. B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten 

 

Zum Förderprogramm Impuls

 

Bild zur Meldung: Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

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