Sonderfond des Bundes für Kulturveranstaltungen

30. 06. 2021

Ab dem 01. Juli können die Kultur-Veranstalter erste Anträge für die Wirtschaftlichkeitshilfe stellen. Bis 2023 stehen bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Mit dem Fonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen abgesichert werden. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Die brandenburgische Landesregierung hat bereits die Weichen gestellt, damit die Mittel schnell beantragt werden können: Kulturministerin Manja Schüle hat die hierfür notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg unterschrieben. Die Umsetzung des Hilfeprogramms übernehmen das Wirtschaftsministerium, bzw. die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

 

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