Änderung der LEADER-Richtlinie

01. 10. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Erlass des MLUK vom 28. September 2021 wurde die Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER rückwirkend zum 1. September 2021 geändert.


Mit der Änderung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Mittel aus dem Wiederaufbaufonds (EURI) zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise zur Umsetzung von LEADER eingesetzt werden können. Darüber hinaus wurde die maximale jährliche Zuwendung für Kleine lokale Initiativen auf 200.000 € erhöht.


Eine konsolidierte Fassung der Richtlinie finden Sie hier.

 

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