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Neue Kommunalrichtlinie zur Förderung des Klimaschutzes

22. 11. 2021

Das Bundesumweltministerium hat die neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie), die zum 01.01.2022 in Kraft tritt, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) veröffentlicht.

Neue Förderschwerpunkte wurden aufgenommen, die Geltungsdauer sowie der Kreis der Antragsberechtigten wurden erweitert. Die Förderung von Personalkapazitäten ist nun für ein größeres Aufgabenspektrum möglich. Neben Kommunen können zukünftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie von Kommunen beauftragte Akteure Fördergelder erhalten.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Neue Kommunalrichtlinie zur Förderung des Klimaschutzes

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