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InvestGast - bis zu 80% Förderung für Tourismuswirtschaft

24. 01. 2022

Mit der „Richtlinie des Landes Brandenburg zur Investitionsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes“, kurz InvestGast genannt, können Investitionen in pandemiebedingte Anpassungen und Modernisierungen gefördert werden. 


Das Ziel des Programms ist die Attraktivitätssteigerung der touristischen Betriebsstätten im Land Brandenburg zur nachhaltig stabilen Erholung der Betriebe über die Corona-Pandemie hinaus.

Was wird gefördert?
Investitionen zur baulichen Modernisierung (u.a. Umbau und Ausbau von Kapazitäten), in Schutzvorrichtungen und in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse. Und es gilt: Zahlung auf Anforderung im Vorschussprinzip.

Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere

  • in bauliche Modernisierung, Umbau, Ausbau der Kapazitäten,

  • zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus),

  • zur Verbesserung betrieblicher Prozesse (z.B. durch Digitalisierung),

  • zur Kostenreduktion (u.a. im betrieblichen Umwelt- und Energiemanagement).

 

Zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Modernisierung des Betriebes

    • zur Attraktivitätssteigerung des Betriebes,

    • zur Energieeinsparung,

    • zum Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen (einschließlich baulicher Maßnahmen im Innen- und Außenbereich).

  • Investitionen in Schutzvorrichtungen, z. B.:

    • Trennwände,

    • Schutzscheiben zwischen Gästeplätzen in Gastronomieräumen,

    • Innenraum-Filteranlagen, wenn diese nachweislich geeignet und damit eine Voraussetzung für den hygienisch und betriebswirtschaftlich sicheren Betrieb des Unternehmens sind.

  • Investitionen in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse, z. B.:

    • digitale Systeme der Personendatenerfassung,

    • digitale Speisekarten,

    • kontaktloses Bezahlen,

    • digitale Veranstaltungstechnik für Konferenzen, Tagungen u.ä..

 

Das Vorhaben muss u.a. folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

  • Für das Vorhaben wird in einem Fortführungs- und Hygienekonzept dargelegt, dass die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes durch die Investition nachhaltig gesichert werden kann.

  • Es muss bis spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer zu fördernde Betriebsstätte im Land Brandenburg aus den Bereichen

    • Hotels, Hotels garnis,

    • Gasthöfe, Pensionen,

    • Restaurants, Gaststätten,

    • Imbissstuben, Cafés, Eissalons und

    • Gastronomiebereiche der Fahrgastschifffahrt

 

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Zahlung erfolgt auf Anforderung im Vorschussprinzip.
Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bis zu 80 v.H., höchstens 48.000 EUR je Unternehmen. 

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 31. August 2022 (Ausschlussfrist) bei der ILB vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal der ILB einzureichen. Bei der Bearbeitung der Antragsunterlagen hilft Ihnen auf Anfrage Dan Hoffmann von der IHK (Kontaktdaten rechts).
 

Was ist noch zu beachten?

  • Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragstellung vorgelegt werden bzw. zumindest beantragt sein.

  • Für die Abrechnung gilt das Vorschussprinzip, dass heißt die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur soweit und nicht eher, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird. Mit Anforderung eines weiteren Zuwendungsteilbetrages ist der fristgerechte Mitteleinsatz des vorherigen ausgezahlten Teilbetrages der Zuwendung nachzuweisen.

  • Abweichend von der Vorgabe der Beschaffung (Nummer 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-EU)) ist der sparsame und wirtschaftliche Mitteleinsatz durch die Vorlage von drei auf das Vorhaben bezogene, voneinander unabhängige, detaillierte Angebote oder Preisvergleiche zur Antragstellung nachzuweisen.

  • Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren (nach der letzten Auszahlung durch die ILB) einzuhalten.

 

Alle Informationen bei der ILB hier.  

 

Die IHK bietet zusammen mit der ILB und dem Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg dehoga ein Informations-Webinar am 25. Januar 2022 an. Anmeldungen sind noch möglich.

 

Bild zur Meldung: InvestGast - bis zu 80% Förderung für Tourismuswirtschaft

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