Zwischenstand GAK 2022

13. 07. 2022

GAK-Anträge auf Förderung nach Teil E (Nr. 2.5) der o.g. Richtlinie konnten vom 1. Januar bis 31. März 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen.

 

Insgesamt stehen 25 Millionen Euro (davon 15 Millionen Euro Bundesmittel) aus dem Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der GAK sowie dem GAK-Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung zur Verfügung“.

 

Die Projektauswahl für die zum 31. März 2022 eingereichten Förderanträge im Rahmen der Richtlinie LEADER, Teil E (Nr. 2.5) wird zum 12. August 2022 abgeschlossen sein. Die ausgewählten GAK-Fördervorhaben sind ab dem 15. August 2022 hier zu finden.

 

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