Aktuelle Vergabeinformationen
Einführung der Unterschwellenvergabeordnung
Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) ist zum 01.01.2019 die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) für die Landesbehörden eingeführt worden. Parallel wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO bzw. die Nr. 3 der darin enthaltenen Allgemeinen Nebenbestimmungen angepasst. Darin wird nunmehr anstelle des Abschnitts 1 der VOL/A die Anwendung der UVgO beauflagt.
Bagatellgrenze für die Anwendung des Vergaberechts bei Bauleistungen entfallen!
Mit der Änderung der VV zu § 55 LHO zum 01.01.2019 ist die bisherige Nr. 3.5, die bei Aufträgen bis 500,00 EUR den Verzicht auf eine Vergabedokumentation erlaubte, für Bauleistungen vorerst ersatzlos weggefallen.
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