Änderungen/Anpassungen des Vergabeleitfadens

16. 09. 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

erneut gab es Änderungen/Anpassungen des Vergabeleitfadens – bedingt durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVGO) in Brandenburgisches Landesrecht. (Hinweis: Das anwendbare Recht ergibt sich ausschließlich aus dem Zuwendungsbescheid. Ist in dem Bescheid die VOL/A ausdrücklich vorgegeben, so ist diese auch nach dem 1.1.2019 in den geförderten Projekten anzuwenden.)

 

Neuer Passus:

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Vergabe von Vermessungsleistungen, die nur durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erbracht werden können, dessen Vergütung an die Regelungen des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg und der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg gebunden ist, nach den allgemeinen Bestimmungen ausschreibungspflichtig ist.

 

Des Weiteren entfällt bis auf weiteres die Leistung der Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER.

 

Sobald ein Auftragnehmer als neuer Rechtsdienstleister gebunden wurde und ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht, werden wir Sie umgehend informieren.

 

Den aktuellen Vergabeleitfaden finden Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Änderungen/Anpassungen des Vergabeleitfadens