Corona News: Unternehmensberatung für KMU wird mit max. 4.000 € und zu 100 % gefördert

07. 04. 2020

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.


Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 € für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, bis zum 31.12.2020 beim BAFA stellen. Den Antrag dazu finden Sie hier.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Sie hier finden.

 

Beratungsleistungen umfassen alle Themen, die Sie bei Ihrer unternehmerischen Entwicklung unterstützen und/oder den Bestand Ihres Unternehmens sichern wie z.B. Marketing, Finanzierungen, Fördermittelberatung, Personal, Vertrieb, Digitalisierung, Nachfolge. Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst. Aufgrund der 100 %-Förderung ist eine Vorfinanzierung nicht notwendig. Die Fördermittel werden direkt an das beratende Unternehmen ausgezahlt.

 

Wichtig: Den Zuschuss erhalten nur die bei der BAFA registrierten Beratungsunternehmen. Das heißt, fragen Sie bitte den Berater Ihres Vertrauens, ob er bei der BAFA gelistet ist. Hier können sich Beratungsunternehmen bei der BAFA registrieren lassen.

 

Weitere wertvolle Hinweise für Sie und Ihr Unternehmen finden Sie auf der BVMW Corona Homepage.

 

Alle „BVMW Corona Newsletter“ finden Sie gesammelt hier.

 

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