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sofortiger GAK-Antragsstopp

02. 06. 2020

Das Land Brandenburg unterstützt über den Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des regulären GAK-Rahmenplans sowie den Ende November 2018 auf den Weg gebrachten GAK-Sonderrahmenplan „Förderung zur ländlichen Entwicklung“ – ergänzend zur ELER-Förderung – Vorhaben zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Umsetzung dieser Vorhaben erfolgt über den Teil II E der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER.


In Anbetracht der bewilligten Vorhaben, der großen Anzahl an vorliegenden (förderfähigen) Anträgen sowie den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen wird zum 2. Juni 2020 bis auf Weiteres für sämtliche Antragsberechtigte ein Antragsstopp für den Teil II E der o.g. Richtlinie ausgesprochen.

 

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