"Überbrückungshilfe" - Ein weiterer Zuschuss für klein- und mittelständische Unternehmen
Ab heute können bis zum 31.08.2020 klein- und mittelständische Unternehmen aller Branchen (inklusive Landwirtschaft) eine Überbrückungshilfe (nichtrückzahlbarer Zuschuss) beantragen. Die Förderung reicht der Bund über die Bundesländer aus. Im Land Brandenburg erfolgt die Auszahlung über die ILB. Die Beantragung darf jedoch nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern im Auftrag von Unternehmen vorgenommen werden (eine vorherige Registrierung ist notwendig). Sollten Sie keinen Steuerberater haben, finden Sie am Ende der Mail eine Auswahl von Steuerberatern (BVMW Mitglieder) in unserer Region, die für Sie die Antragstellung übernehmen.
Folgende Maximalbeträge können jeweils für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden.
Die wichtigste Förderbedingung ist, dass Sie in den Monaten April + Mai 2020 gegenüber dem April + Mai 2019 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % nachweisen können. Einen Überblick zu den Förderbedingungen, förderfähigen Kosten und Rechenbeispiele finden Sie hier. Ausführliche Informationen zur „Überbrückungshilfe“ finden Sie hier.
Für evtl. Fragen und Hinweise stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Wertvolle Hinweise für Sie und Ihr Unternehmen finden Sie auf unserer BVMW Corona Homepage.
Alle unsere „BVMW Corona Newsletter“ sowie die durchgeführten regionalen „BVMW Corona Webinare“ finden auf unserer Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Wirtschaftsregion Brandenburg Süd-Ost Dana Schumann, Ralf Henkler, Steffen Engelmann und Stefan Aurenz
BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V.
Regionalbüro der Wirtschaftsregion Brandenburg Süd-Ost Am Nordrand 40, 03044 Cottbus
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