Förderung für die Digitalisierung des kulturellen Erbes erhöht

25. 09. 2020

Das Land erhöht seine Förderung für die Digitalisierung des kulturellen Erbes: Im kommenden Jahr stehen erstmals 250.000 statt bislang 100.00 Euro zur Verfügung. Neben der Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe kann künftig auch die Vermittlung oder die künstlerische Nutzung von digitalisiertem Kulturgut gefördert werden. Einrichtungen und Vereine können sich ab sofort für das Förderprogramm bewerben.

 

Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro. Bis zum 15. November 2020 können sich Kommunen und Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen, Vereine, Gedenkstätten, die ihr kulturelles Erbe digitalisieren oder digital vermitteln wollen, bewerben. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Brandenburg-Bezug, der kulturhistorische Wert, möglichst die Kooperation mehrerer Einrichtungen, die Erbringung eines Eigenanteils sowie die Beratung durch die ‘Koordinierungsstelle Brandenburg-digital‘. Eine Jury prüft die Anträge.

 

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen sind hier abrufbar. 

 

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