6. Antragsaufruf Richtlinie Zusammenarbeit

25. 02. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie darüber informieren, dass es einen neuen Antragsaufruf für die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) gibt.

 

Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil A eingereicht werden. Für die Antragstellungen, im Rahmen dieses Aufrufes, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.530.000 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) zur Verfügung.

 

Spätestens am 19. März 2021 (drei Wochen vor Abgabefrist bei der ILB), sind das Antragsformular Teil A mit der Konzeptskizze (für die Konzepterstellung (II. 2.1)) bzw. mit dem Konzept (für die Konzeptumsetzung (II. 2.2)) zur Vorprüfung per E-Mail an 

 zu senden.

 

In Abweichung von dem in der Richtlinie unter Pkt. IV.1. genannten Termin sind die vollständigen Anträge nach abgeschlossener Vorprüfung anschließend bis spätestens zum 09. April 2021 per Post (Eingangsstempel) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Landwirtschaft, Postfach 60 08 07, 14408 Potsdam einzureichen.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass zur Einreichung von Anträgen für die Konzepterstellung (II. 2.1) eine Konzeptskizze vorliegen muss.

Bei Anträgen zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) muss ein Konzept vorliegen. Daneben darf der Verpflichtungszeitraum zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten.

Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben bis spätestens zum 31.12.2024 durchgeführt sein müssen.

 

Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.

 

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