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GAK-Förderung

ACHTUNG:

Vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel - sowie der Bedienung der bereits eingegangenen Verpflichtungen für die Umsetzung von mehrjährigen Vorhaben ist im Jahr 2023 bis auf Weiteres keine Antragstellung für Vorhaben nach Teil II E (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER möglich.

 

 

Bitte beachten Sie, dass ab Dezember 2021 neue Antragsformulare für GAK-Vorhaben zu verwenden sind! Diese finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

 

 

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.

Die geänderte Richtlinie und Projektauswahlkriterien finden sie auf dem Internetseiten des Ministeriums. Link

 

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Förderanträge der GAK 2022 (Richtlinie LEADER - Teil E)

 

Zu dem in der Richtlinie genannten Antragstermin (31. März 2022) wurden 148 Förderanträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht. Alle Anträge, die die Mindestanforderungen erfüllten, wurden geprüft und gemäß den vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz veröffentlichten Kriterien bewertet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden

 

 

Weiterer Ablauf

Der Vorhabenbeginn wird mit dem Tag der Veröffentlichung zugelassen. Die Zuwendungsbescheide über die Gewährung von Bundes- und Landesmitteln beinhalten Verpflichtungsermächtigungen für 2022 bis 2024 und werden bis Mitte Juli 2021 versandt werden. Allen Projektträgern wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Projektträger, deren Maßnahmen nicht berücksichtigt werden konnten, haben die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung zum nächsten Termin (Antragsfrist vom 1. Januar bis 31. März).

 

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Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):

  • Projekte von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen

  • Fördervorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs

  • Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)

 

Verfahren für GAK-Anträge

Zukünftig können die Antragsteller ihre Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März (Posteingangsstempel) direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau stellen.

Ebenso wurden Mindestanforderungen für eine Antragstellung eingeführt. Dazu zählen die Baugenehmigung inklusive weiterer Genehmigungen, die Kostenschätzung nach DIN 276 bzw. vergleichbare Kostenangebote und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Ebenso ist die Stellungnahme von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland e.V. ein Muss. 

Alle Mindestanforderungen zur Vollständigkeit sind unter Nummer 6 des Antragsformulars nachzulesen. Wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt, lehnt das LELF zukünftig konsequent den Antrag ab.

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt.

 

Projektauswahlverfahren

In das Projektauswahlverfahren  werden nur Anträge einbezogen, die die Mindestanforderungen zur Vollständigkeit erfüllen. Die Mitarbeiter*innen vom LELF bewerten die vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl. Danach wird die Punktzahl mit einem festgelegten Faktor multipliziert, der der Einstufung der LAG entspricht. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Über die Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge über alle GAK-Vorhaben in Brandenburg ermittelt. Die Vorhaben mit höchsten Punktzahlen werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für die Förderung ausgewählt.

Also bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG (Regionalmanagement) einzuholen.

 

Stellungnahme der LAG

Die Stellungnahme der LAG enthält zukünftig neben einer Einschätzung auch eine Priorität. Sie wird Ihnen nach Möglichkeit zeitnah auf Antrag bei der LAG Lausitzer Seenland e.V. ausgestellt.

Für die Komplettierung Ihrer GAK-Antragsunterlagen reichen Sie also frühzeitig Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsformular für GAK-Vorhaben nutzen bzw. das Maßnahmeblatt (WORD / PDF) der LEADER-Region.

 

 

Informationen dazu ausschließlich über:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Karl-Marx-Straße 21

15926 Luckau 

Frau Simone Schökel

Tel. 03544 403166

E-Mail: 

 

Weitere Informationen zur GAK Förderung

 

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