Umsetzung von LEADER – aktueller Sachstand: VE-Sperre für 2027ff.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Erzielung eines Haushaltsausgleichs und zur Gewährleistung von Gestaltungsspielräumen für neue Schwerpunktsetzungen hat das Ministerium der Finanzen (MdF) des Landes Brandenburg darüber informiert, dass derzeit grundsätzlich keine Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die Jahre 2027 ff. eingegangen werden dürfen. Dies trifft auch auf VE für EU-kofinanzierte Fördervorhaben zu und bedeutet, dass derzeit keine Bewilligungen für Vorhaben erfolgen dürfen, welche neben Kassenmitteln für 2026 auch VE für die Jahre 2027 ff. benötigen.
In begründeten Fällen kann durch das jeweilige Ressort ein Antrag auf Ausnahme von der o.g. Regelung an das MdF gestellt werden. Für den Bereich der LEADER-Förderung wurde einem Antrag des MLEUV seitens des MdF am 07.05.2026 in der Art und Weise stattgegeben, dass Vorhaben öffentlicher Antragstellender ab sofort auch dann bewilligt werden dürfen, wenn VE notwendig sind. Bei Vorhaben öffentlicher Antragsteller wird der Landeshaushalt finanziell nicht belastet, da die erforderliche landesseitige Kofinanzierung der EU-Mittel durch den Eigenanteil der öffentlichen Antragstellenden selbst erbracht wird.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich durch die VE-Sperre inzwischen ein erheblicher Bewilligungsstau bei der Bewilligungsbehörde aufgebaut hat und die Bewilligungen deshalb nur schrittweise erfolgen werden.
Für Vorhaben privater Antragstellender bleibt die VE-Sperre vorerst bestehen.
Ich weise an dieser Stelle auf die Möglichkeit des förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginns hin, welcher mit Einreichen des Förderantrags genehmigt ist. Dieser vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes Risiko der Antragstellenden. Im Lichte der gegenwärtigen angespannten Haushaltssituation und des letztlich ungewissen Ausgangs der Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 des Landes Brandenburg sollte eine Inanspruchnahme des vorzeitigen Maßnahmenbeginns aber genaustens abgewogen werden.
Antragstellende, deren Vorhaben bereits auf eigenes Risiko begonnen wurden und die abschätzen können, dass für diese Vorhaben der Verwendungsnachweis nach erfolgreichem Projektabschluss bis zum 30.09.2026 eingereicht werden kann, sollten Kontakt mit der Bewilligungsbehörde aufnehmen. In diesen Fällen ist ggf. eine Bewilligung mit Kassenmitteln 2026 denkbar.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden Sie umgehend informiert. Ich bitte für die Situation um Ihr Verständnis.
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