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Vergabevorschriften

Mit öffentlichen Fördermitteln unterstützte Projektträger müssen als private und öffentliche Auftraggeber unbedingt die geltenden Vergabevorschriften vor einer Beauftragung von Bau-, Planungs- und Architekten-, Dienst- und Lieferleistungen einhalten. Wichtige Aussagen dazu finden Sie in Ihrem Förderbescheid sowie im Vergabeleitfaden.

 

Vergabeleitfaden für private und öffentliche Auftraggeber bei ELER-Förderung (01.12.2023)

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Prüfen Sie, ob Sie als „öffentlicher Auftraggeber“ gelten (§§ 98, 99 GWB)

 

Als öffentliche Auftraggeber werden bewertet:

Gemeinden, Gemeindeverbände (Landkreise)

Kirchen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts

private Förderempfänger, wenn a) der Gesamtauftragswert größer 100.000 Euro (netto) und b) der Fördersatz größer 50% (z.B. Vereine mit 75%-Förderung!) ist oder wenn der private/gemeinnützige Träger im „Allgemeininteresse handelt“ und „überwiegend Einnahmen aus öffentlicher Hand bezieht“.

 

Prüfung Sie die Binnenmarktrelevanz Ihres Vorhabens

 

Wenn der Förderempfänger ein öffentlicher Auftraggeber ist (oben), muss dieser die sogenannte Binnenmarktrelevanz beachten (Nachweis der Transparenz und Gleichbehandlung). Ab einem Auftragswert von 5.000 Euro muss die Binnenmarktrelevanz nachgewiesen werden. Dazu müssen Sie bis 14 Tage vor dem Einholen von Angeboten die Vergabeabsicht auf der Internetseite des Förderempfängers (§ 30 KomHKV) oder der Vergabeplattform Brandenburg veröffentlichen.

 

Planungsleistungen

 

Die Anerkennung von Planungsleistungen als förderfähige Ausgaben im Förderantrag ist nur möglich, wenn vorab die Auswahl eines Planers im Leistungs- bzw. Preiswettbewerb durchgeführt wird. Bei öffentlichen Auftraggebern ist auch hier die Binnenmarktrelevanz zu beachten!

 

Sonstige Hinweise

 

Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens anhand des Förderbescheids müssen für alle Ausgaben ab 500,- Euro Auftragswert vor Beauftragung mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Diese sind bei der Förderstelle einzureichen.

 

Als „Auftraggeber“ bei der Umsetzung Ihres Förderprojekten unter LEADER / ELER richten Sie etwaige Fragen direkt an die Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten. Ihr Ansprechpartner ist Dr. Peter Braun (Partner, Rechtsanwalt). Dentons Europe LLP, Telefon 030 26473-850, E-Mail: .

 

Für Fragen steht Ihnen gern auch das Regionalmanagement  zur Verfügung.

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