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LEADER-Förderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Auftrag des Vorstandes des Fördervereins LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. startete am 01. Dezember 2023 der 2. Projektaufruf LEADER-Förderung der neuen Förderperiode - dafür steht diesmal ein Budget von 3,5 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.

 

Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. ist der 30.04.2024. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.

 

Grundlage für den Aufruf und alle potenziellen Projekte ist die vor kurzem veröffentlichte Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie).

 

Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite. 

 

 

Weitere Informationen zur Förderung und zum Auswahlverfahren erhalten Sie beim Regionalmanagement (Michael Franke + Steffen Richter) unter Telefon: 03574 4676 2256 oder e-Mail:

 

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Informationen zur LEADER-Förderung 

Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Lausitzer Seenland unterstützt, die vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage ist die aktuelle Richtlinie LEADER vom 23.02.2024.

 

Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen, etwa

  • die regionale Wirtschaft stärken

  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern

  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern

  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern

  • das Kulturerbe erhalten

  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen

  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und

  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

 

Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen. Förderfähig sind nunmehr auch Vorhaben von Unternehmen, die in Gewerbegebieten umgesetzt werden sollen. Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.

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