Regionalbudget
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ehrenamtlich Tätige benötigen Anerkennung und konkrete Unterstützung bei ihrer wichtigen Arbeit. Denn oft sind es gerade die kleinen Projekte, wie die Neugestaltung von Dorfgemeinschaftsräumen oder das Aufwerten des örtlichen Spielplatzes, welche nachhaltig zum aktiven Leben auf dem Land beitragen. Nicht selten werden solche Projekte in Eigenregie von Ehrenamtlichen durchgeführt, die sich für ihre Region stark machen. Hier setzt die Unterstützung durch das „Regionalbudget“ an.
Mit dem Regionalbudget in der LEADER-Richtlinie wird erneut die Möglichkeit zur Unterstützung von lokal wirkenden Kleinprojekten geschaffen. Die damit verbundene Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Brandenburger Dörfern ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt der örtlichen Strukturen.
Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der Förderbetrag zwischen 2.000 Euro bis maximal 20.000 Euro liegen muss. Die Eigenanteile in Höhe von mindestens 10% sind als unbare Eigenleistungen bzw. anteilig ergänzt durch bare Mittel zu erbringen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.).
Interessenten sind aufgefordert bis spätestens 30. Juni 2025 ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bei der Geschäftsstelle der LAG in Lauchhammer einzureichen. Das Formular dafür, sowie den kompletten Aufruf mit den Auswahlkriterien finden Sie weiter unten.
Michael Franke
Regionalmanagement LEADER
Massnahmeblatt Regionalbudget (WORD / PDF)
Kosten+Finanz Plan Regionalbudget
Die förderfähigen Kosten eines Kleinprojekts müssen mindestens 2.000 Euro und dürfen maximal 20.000 Euro betragen.
Der Fördersatz beträgt maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben und kann (außer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts) auch durch Eigenleistungen erbracht werden (15 EUR pro Stunde).
Beispiel:
Förderfähige Kosten des Projekts: 15.000 €
Fördersumme: 13.500 € (90 %)
Eigenanteil: 1.500 € (wahlweise bar oder Eigenleistung)
davon Eigenleistungen 50 Std.: 750 € (15 EUR pro Stunde + Person)
restlicher Eigenanteil: 750 € (aus Vereinskasse)
Informationen zur Förderung
Die lokalen Aktionsgruppen begleiten die Umsetzung dieser kleinteiligen lokalen Projekte jeweils in ihrer Region. Übergeordnetes Ziel der LEADER-Richtlinie ist es, durch umfassende Beteiligung der Akteure vor Ort der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse zu verleihen. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.
In den ersten Förderrunden wurden insgesamt 35 Initiativen bei kleinen Bauleistungen und Anschaffungen unterstützt, bei denen die Akteure auch selbst „zupacken“. Das Engagement von Jung und Alt ist vielfältig – vom grünen Rikscha-Taxi, über Generationen verbindende Orte der Begegnung, dem Gestalten öffentlicher Bereiche bis zu neuen Angeboten für Kinder. Die Übersichten der bislang unterstützten „kleinen“ Vorhaben finden Sie hier:
neue Förderperiode - neue Rahmenbedingungen
Ab 2023 gilt die neue LEADER-Richtlinie, welche unter Punkt E die "Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der Identität vor Ort in Form eines Regionalbudgets" ermöglicht. Ab 2024 erfolgten entsprechende Aufrufe in unserer Region - die Ergebnisse finden Sie hier: