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GAK-Förderung

In der EU-Förderperiode 2023 bis 2027 stehen insgesamt rund 215 Millionen Euro für die Umsetzung von LEADER aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. In diesem Jahr kann das Brandenburger Landwirtschaftsministerium durch den Ende 2025 beschlossenen Bundeshaushalt nun zusätzlich 20 Millionen Euro (davon 12 Millionen Euro Bundesmittel) aus dem Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der GAK für die ländliche Entwicklung bereitstellen. 

Anträge auf Förderung können ab sofort und bis zum 31. März 2026 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen. 

Mit den zusätzlichen Mitteln können neue Impulse für die Stärkung der lokalen Gemeinschaft gesetzt, die Lebensqualität der auf dem Lande lebenden Menschen verbessert und für eine attraktive zukunftsfähige Gestaltung der Dörfer die Identifikation gestärkt werden: Ein Dorfgemeinschaftshaus oder ein Mehrfunktionshaus, eine Freizeit- oder Naherholungseinrichtung, der Erhalt ortsbildprägender Gebäude oder neue Wege, die eine Region besser erschließen: Solche Projekte beispielsweise können wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region sein und dazu beitragen, die Brandenburger Dörfer als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum weiterzuentwickeln und zugleich bürgerschaftliches Engagement zu stärken. 

Weiterführende Informationen

 

Gemäß den Rahmenbedingungen der ILE-Richtlinie sind die Förderanträge im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 bei folgenden Dienstsitzen der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen:

 

Anträge für Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs:
LELF, Abteilung Förderung, Dienstsitz Groß Glienicke
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Ansprechpartnerin: Frau Kirsten Straube (kirsten.straube@lelf.brandenburg.de, 033201 4588-110)
 

Anträge für Vorhaben der Dorfentwicklung:
LELF, Abteilung Förderung, Dienstsitz Prenzlau
Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
Ansprechpartnerin: Frau Petra Fehlemelcher (petra.fehlemelcher@lelf.brandenburg.de, 03984 7187-23)


Einer breiten Beteiligung der LEADER-Regionen wird mit einer entsprechenden Stellungnahme und Prioritätensetzung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe Rechnung getragen.


Der zeitliche Ablauf des Verfahrens lässt sich wie folgt darstellen:
 

  • bis 31.03.2026: Einreichung der Anträge in Papierform bei den o.g. Dienstsitzen des LELF (BWB)

  • bis 30.04.2026: Sichtung der Anträge in der BWB und Feststellung, welche Anträge die Mindestanforderungen gemäß Nr. 6 des Antragsformulars erfüllen

  • bis 05.05.2026: Information an die LAGen über die eingegangenen Anträge, die die Mindestanforderungen erfüllen und Anforderung der regionalen Stellungnahme

  • bis 26.05.2026: Vorlage der Stellungnahmen der jeweiligen LAG bei der BWB

  • bis 30.06.2026: Bearbeitung und Bewertung der Anträge durch die BWB

  • 01.07.2026: voraussichtliche Veröffentlichung der ausgewählten Vorhaben auf der Internetseite der BWB (möglicher Vorhabenbeginn für die ausgewählten Vorhaben gemäß Nr. 7.1 der ILE-RL)

  • danach: Beginn der Bewilligungen

 

Anträge, die die Mindestanforderungen nach Nummer 6 des Antragsformulars nicht erfüllen, werden nach der Auswahl der Vorhaben abgelehnt. Anträge, die nach dem 31.03.2026 eingehen, werden nicht berücksichtigt.

 

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Förderanträge der GAK 2022 (Richtlinie LEADER - Teil E)

 

Zu dem in der Richtlinie genannten Antragstermin (31. März 2022) wurden 148 Förderanträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht. Alle Anträge, die die Mindestanforderungen erfüllten, wurden geprüft und gemäß den vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz veröffentlichten Kriterien bewertet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden

 

 

Weiterer Ablauf

Der Vorhabenbeginn wird mit dem Tag der Veröffentlichung zugelassen. Die Zuwendungsbescheide über die Gewährung von Bundes- und Landesmitteln beinhalten Verpflichtungsermächtigungen für 2022 bis 2024 und werden bis Mitte Juli 2021 versandt werden. Allen Projektträgern wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Projektträger, deren Maßnahmen nicht berücksichtigt werden konnten, haben die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung zum nächsten Termin (Antragsfrist vom 1. Januar bis 31. März).

 

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Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):

  • Projekte von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen

  • Fördervorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs

  • Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)

 

Verfahren für GAK-Anträge

Zukünftig können die Antragsteller ihre Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März (Posteingangsstempel) direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Groß Glienicke und Prenzlau stellen.

Ebenso wurden Mindestanforderungen für eine Antragstellung eingeführt. Dazu zählen die Baugenehmigung inklusive weiterer Genehmigungen, die Kostenschätzung nach DIN 276 bzw. vergleichbare Kostenangebote und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Ebenso ist die Stellungnahme von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland e.V. ein Muss. 

Alle Mindestanforderungen zur Vollständigkeit sind unter Nummer 6 des Antragsformulars nachzulesen. Wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt, lehnt das LELF zukünftig konsequent den Antrag ab.

Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt.

 

Projektauswahlverfahren

In das Projektauswahlverfahren  werden nur Anträge einbezogen, die die Mindestanforderungen zur Vollständigkeit erfüllen. Die Mitarbeiter*innen vom LELF bewerten die vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl. Danach wird die Punktzahl mit einem festgelegten Faktor multipliziert, der der Einstufung der LAG entspricht. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Über die Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge über alle GAK-Vorhaben in Brandenburg ermittelt. Die Vorhaben mit höchsten Punktzahlen werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für die Förderung ausgewählt.

Also bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG (Regionalmanagement) einzuholen.

 

Stellungnahme der LAG

Die Stellungnahme der LAG enthält zukünftig neben einer Einschätzung auch eine Priorität. Sie wird Ihnen nach Möglichkeit zeitnah auf Antrag bei der LAG Lausitzer Seenland e.V. ausgestellt.

Für die Komplettierung Ihrer GAK-Antragsunterlagen reichen Sie also frühzeitig Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsformular für GAK-Vorhaben nutzen bzw. das Maßnahmeblatt der LEADER-Region.

 

 

 

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