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Richtlinie Mobilität vereinfacht Förderbedingungen

10. 06. 2018

Nutzen Sie die verbesserten Förderbedingungen
Änderung der Richtlinie Mobilität vereinfacht Förderbedingungen

Die Richtlinie Mobilität in der Förderperiode 2014-2020 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 37 am 8. September 2016 in Kraft getreten. Gefördert werden Maßnahmen im Verkehrsbereich, die einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten.

Mit dem Amtsblatt Nummer 21 vom 30.05.2018 werden die Änderungen der Richtlinie Mobilität bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen.

Ministerin Schneider ruft Kommunen und Verkehrsunternehmen auf, für ihre Vorhaben noch in diesem Jahr Förderanträge zu stellen. Neu ist, dass ab sofort auch kleinere Projekte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, beispielsweise einfache Radabstellanlagen an Haltestellen oder Fahrradständer an Bahnhöfen.

Nutzen Sie diese verbesserten Förderbedingungen.

Die Mindestsummen der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden erheblich verringert. Sie betragen für Verknüpfungsstellen nur noch 50.000 €. Für Bike+Ride-Anlagen und alle anderen Fälle nur noch 5.000 €. Maßnahmen an unterschiedlichen Standorten können zusammengefasst werden, sofern sie Bestandteil eines verkehrlichen Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind. Das bedeutet das auch einfache Radabstellanlagen an Haltestellen förderfähig sind.

Zugangs- und Verknüpfungsstellen an Straßenbahnen sind förderfähig.

Der Nachweis der CO2-Reduzierung wird wesentlich vereinfacht. Bei Bike&Ride- und Park&Ride-Anlagen an Zugangs- oder Verknüpfungsstellen zum ÖPNV wird davon ausgegangen, dass diese immer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten und somit auf einen gesonderten Nachweis verzichtet werden kann. Für den pauschalen Nachweis der Reduzierung von 1 t/a CO2 sind je Vorhaben mindestens drei Radabstellplätze oder ein PKW-Stellplatz zu realisieren.

Aufgrund der Laufzeit des EFRE-Programms bis 2020 sollte eine Antragstellung möglichst noch im Jahr 2018 erfolgen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter:
https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/767490

Ihr direkter Ansprechpartner im MIL, Herr Thomas Tamm-Blechschmidt, Tel. 0331 866-8261, steht Ihnen für alle Detailfragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung.

 
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