Brandenburger Landtag fordert Stärkung des ländlichen Raums
Beschluss des Landtages Brandenburg
Potenziale ausschöpfen und Rahmenbedingungen für die ländliche Entwicklung Brandenburgs fortentwickeln
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 54. Sitzung am 15. Dezember 2017 zum TOP 20 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landtag stellt fest:
Brandenburgs ländliche Regionen und die dort lebenden Menschen stecken voller Potenziale. Bei der Förderung der ländlichen Regionen handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, die in allen Politikfeldern mitgedacht und mit Leben gefüllt werden muss. Ziel muss es sein, Kommunen einen größeren, auch finanziellen, Spielraum zu ermöglichen. Mit den bisherigen Förderinstrumenten wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Arbeitsplätze und Infrastruktur geschaffen sowie neue Wertschöpfungsketten erschlossen.
Die ländlichen Regionen bedürfen in den nächsten Jahren im Interesse der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger weiterhin und mehr Unterstützung durch das Land, den Bund und die Europäische Union sowohl hinsichtlich der Wertschöpfungsketten
als auch hinsichtlich der Daseinsvorsorge. Die Instrumente
hierfür sind fortzuentwickeln und auszubauen. Die bisherige Arbeit der Enquete- Kommission zur Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bestätigt diese Erfahrung.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. sich für eine Fortsetzung der ELER-Förderung in Brandenburg auch in der kommenden EU-Förderperiode einzusetzen. Dies ist für die Entwicklung der strukturschwachen Regionen und zur Sicherung der Daseinsvorsorge dringend erforderlich. Die Förderung sollte stärker auf das Erreichen der Entwicklungsziele des ELER ausgerichtet und nicht von Verwaltungsverfahren dominiert werden. Das Verhältnis von Kosten und Nutzen ist deutlich zu verbessern;
2. die Initiative der sächsischen Staatsregierung zur Neuausrichtung der ELER-Förderung (eines ELER-RESET) gegenüber der Europäischen Union mit Nachdruck zu unterstützen. Intention des ELER-RESET ist eine Entbürokratisierung des Fördersystems. Der sächsische Vorschlag zielt auf eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips sowie weniger Bürokratie ab;
3. sich angesichts der vielfältigen Wertschöpfungspotenziale und infrastrukturellen Herausforderungen in den ländlichen Räumen auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ zu einer Gemeinschaftsaufgabe ‚Ländliche Entwicklung‘ weiterzuentwickeln und sich für eine entsprechende Grundgesetzänderung einzusetzen;
4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei der weiteren Ausgestaltung der GAK eine größtmögliche Übertragbarkeit der Mittel über die jährliche Haushaltsplanung hinaus zu ermöglichen. Des Weiteren sollte der Umfang des Verpflichtungsrahmens für die Förderung von Maßnahmen der ‚Ländlichen Entwicklung‘ spürbar ausgeweitet werden;
5. dem Landtag über den Fortgang der Angelegenheiten zu berichten.“
Britta Stark
Die Präsidentin