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Unterstützung von Zuwendungsempfängern

Auftragsberatungsstelle unterstützt ELER-Zuwendungsempfänger

Klippen des Vergaberechts umschiffen – mit Rat vom Vergabeprofi


Von Geldern aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) profitieren in Brandenburg Private und öffentliche Hand im Rahmen zahlreicher geförderter Projekte. „Doch Vorsicht: wer Steuergelder für die Realisierung seines Investitionsvorhabens erhält, muss die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts einhalten. Das gilt nicht nur für die klassischen öffentlichen Auftraggeber, sondern auch für Private. Gerade die zuletzt Genannten tun sich mit der Anwendung der komplexen Materie schwer. Allerdings gilt hier ganz gnadenlos: wer Vergabevorschriften missachtet, muss mit dem Verlust von Fördermitteln rechnen“, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

Theurer weiter: „Um Empfänger von ELER-Mitteln bei der anspruchsvollen Aufgabe zu untersützen, stellt das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium einen auch für rechtliche Laien verständlichen Leitfaden sowie diverse Formulare zur effizienten Abwicklung der Vergaben zur Verfügung. Die Dokumente wurden unter Einbeziehung der Expertise der Auftragsberatungsstelle erstellt und können unter www.abst-brandenburg.de und www.eler.brandenburg.de abgerufen werden. Außerdem erhalten öffentliche und private ELER-Fördermittelempfänger von der Auftragsberatungsstelle kostenfrei persönliche Auskunft zu ihren konkreten Vergabevorhaben“.

Begünstigte sollten von Beginn an nicht nur das „Hereinholen“ der Gelder vom Fördermittelgeber im Auge haben, sondern auch das „richtige Geldausgeben“, wenn sie ihr Projekt zum Erfolg führen wollten, so Theurer abschließend.

 
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