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Beteiligung von Jugendlichen im ländlichen Raum

Mit den FreiRäumen und JugendRäumen fördert das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Treffpunkte für Jugendliche in kleineren ländlichen Gemeinden durch finanzielle Förderung von Spiel- und Bewegungsflächen an Jugendfreizeiteinrichtungen (Programm FreiRäume), beziehungsweise die Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen (Programm JugendRäume).

FreiRäume:
Junge Menschen im ländlichen Raum sollen verstärkt „Gesicht und Stimme“ bekommen. Deshalb werden sie bei der Planung ihrer „FreiRäume“ aktiv einbezogen, etwa durch die Beteiligung von Jugend- oder Clubräten oder durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten der Jugendlichen.“
Gefördert werden die Gestaltung und Ausstattung von Spiel- und Bewegungsflächen an Jugendfreizeiteinrichtungen, so zum Beispiel Basketballanlagen, Skaterbahnen und Bolzplätze. Die Fördersumme beträgt maximal 5.000 Euro je Vorhaben, die Kommune muss mindestens weitere 5.000 Euro dazugeben. Rein rechnerisch können damit Vorhaben in 100 amtsfreien Gemeinden und Ämtern gefördert werden. In erster Linie soll die Förderung kleineren Gemeinden und dem ländlichen Raum zugutekommen. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Ämter mit weniger als 15.000 Einwohnern.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/freiraeume-2018-foerderprogramm-fuer-jugendfreizeiteinrichtungen.html

JugendRäume:
Geht es bei der Förderung der „FreiRäume“ um die Gestaltung außen liegender Begegnungsräume für junge Menschen und um die Sichtbarmachung der Anwesenheit junger Menschen in unseren Gemeinden, so dient das Programm „JugendRäume“ der Förderung der Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen zielgerichtet der Verbesserung der Treffpunkte junger Menschen im ländlichen Raum.
Gefördert werden Einrichtungen, die in Orten oder Ortsteilen liegen, die nicht mehr als 2.500 Einwohner haben. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Jugendraum in Verantwortung der Jugendlichen ehrenamtlich betrieben wird. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Die Mittel sollen verwendet werden für die Innenausstattung der Freizeiteinrichtungen oder kleinere Sanierungsarbeiten.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/jugendraeume-im-laendlichen-raum-foerderprogramm.html

 
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