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Aktualisierte LEADER-Richtlinie + Neuerungen GAK-Vorhaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem wurde die aktualisierte LEADER-Richtlinie veröffentlicht. Die Neufassung soll auch einen einfacheren Zugang zu Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ermöglichen. Dazu wurde ein neuer Richtlinienpunkt „E“ eingeführt. Anträge für mögliche GAK-Vorhaben, die im nächsten Jahr zur Umsetzung geplant sind, können bis zum 18. Januar 2019 direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Von der LAG ist jedoch eine Stellungnahme einzuholen. Vermutlich wird es Mitte des Jahres 2019 eine weitere GAK-Antragsfrist beim LELF geben. Bitte beachten Sie, dass es sich um umsetzungs- bzw. bewilligungsreife Projekte handeln sollte (z.B. Baugenehmigung vorliegend). Für die Antragstellung der GAK-Projekte gibt es ein gesondertes Antragsformular. Richtlinie und Formulare sind zu finden unter:
https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385514.de

Gegenstand der Förderung sind laut Richtlinienpunkt E:
• Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• Vorhaben der öffentlichen Grundversorgung
• Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
• Vorhaben der Dorfentwicklung
Informieren Sie sich bitte ausführlich unter E.1 bzw. E.2.

In 2019 sollen rund 20 Millionen GAK- also Bundes- und Landesmittel für das Land Brandenburg zur Verfügung gestellt werden. Es gibt für GAK-Mittel kein festes Budget je LAG – hier gilt das „Windhundprinzip“. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass Antragsteller Prioritäten setzen und tatsächlich bewilligungsreife Projekte beim Landesamt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass alle im Rahmen des aktuell laufenden 6. Projektauswahlverfahrens (Frist 30.11.2018) eingereichten Projekte behandelt werden wie bisher. Der Vorstand bewertet diese anhand der geltenden Kriterien.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

 

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