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Aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität

31. 07. 2018
Im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft hat das Verkehrsministerium (BMVI) einen neuen Förderaufruf gestartet. Antragsberechtigt für die Zuschüsse zum Erwerb von Elektrofahrzeugen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste sowie das Taxi-Gewerbe - sofern das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
 
Eine weitere Voraussetzung ist der Kauf von mindestens zwei Elektrofahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge). Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt diese Einschränkung nicht. Im Zusammenhang mit dem Kauf ist auch die Installation von Lademöglichkeiten förderfähig. Die Zuwendungshöhe für Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten.
 
Förderanträge können noch bis zum 31. August 2018 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

 

Förderprogramm Eneuerbar Mobil

Auch das Förderprogramm Erneuerbare Mobil gehört zum Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020. Im Rahmen des Förderprogramms setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität um. Im Fokus der Förderinitiative stehen FuE-Vorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.

Umweltbonus

Unternehmen, die sich Elektrofahrzeuge anschaffen wollen, sollten auch weitere Förderprogramme des Bundes und der Länder für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur prüfen. So werden bspw. beim Umweltbonus des BAFA 4.000 Euro je rein batterieelektrischem Fahrzeug durch Bund und Hersteller bezuschusst bzw. reduziert.
 
Quelle: IHK Cottbus
 

Bild zur Meldung: © Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, eTourEurope 2017

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