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Bundesratsausschuss unterstützt Brandenburger Initiative: Ländliche Entwicklung wird GAK-Förderschwerkpunkt

18. 06. 2018

Ländliche Entwicklung wird GAK-Förderschwerkpunkt

 

Der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschuss hat entsprechend der vom Land Brandenburg vorbereiteten Beschlussvorlagen empfohlen, mit einer Grundgesetzänderung einer Erweiterung der ,Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) zuzustimmen. Zukünftig soll als Zweckbestimmung der Fördermittel ausdrücklich der Bereich „ländliche Entwicklung“ im Grundgesetz genannt werden. Mit der Änderung des Artikels 91a Absatz 1 Nummer 2 im Grundgesetz wird die Beschränkung auf Maßnahmen mit agrarstrukturellem Bezug aufgehoben.

 

Der Brandenburger Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger wertet dies als wichtiges Signal. Es bedeute, dass der Bund künftig den Ländern anteilig auch Ausgaben für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erstatten könne, die über den bisher erforderlichen agrarstrukturellen Bezug hinausgehe. Die Erweiterung der GAK zu einer neuen ,Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur, der ländlichen Entwicklung und des Küstenschutzes‘ soll rechtliche Klarheit schaffen, die bei Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung nötig ist.

 
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