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‘Aufholen nach Corona’: Förderung der Jugendfreiwilligendienste

18. 08. 2021

Im Rahmen des Aktionsprogrammes ‘Aufholen nach Corona’ wurde ein neues Förderprogramm aufgelegt, das auf die Jugendfreiwilligendienste abzielt und die psychosozialen und schulischen Folgen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen abmildern soll. Gefördert werden zugelassene Träger gem. § 10 Abs. 1 JFDG sowie die in Brandenburg gem. § 10 Abs. 2 und bzw. 5 JFDG anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sowie des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).

 

Ziel der Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen FSJ- und FÖJ-Plätzen. Dadurch erhalten Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Chance sich zu orientieren und Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und sich somit den Einstieg in den Beruf bzw. das Studium zu erleichtern. Schnell noch beantragen: Antragsschluss ist bereits am 31. August 2021.

 

Infos
Alle Informationen zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste inklusive aller notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

 

Bild zur Meldung: ‘Aufholen nach Corona’: Förderung der Jugendfreiwilligendienste

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